Migel Limitation Sehilfen Spezialfälle

25.02 Sehilfen Speziallfälle

Die Beitragsberechtigung von Brillen bei Keratokonus, Hornhauterkrankungen oder Iris-Defekten (anstelle der Beitragsberechtigung ausschließlich für Kontaktlinsen, wie dies bislang der Fall war) wird mit einem Betrag von CHF 632,34 pro Brille festgesetzt.

Des Weiteren wird eine Ausweitung der Beitragsberechtigung vorgenommen. Die Beitragsberechtigung erstreckt sich nun auf die gesamte Brille, nicht mehr nur auf Brillengläser. Auch die Brillenfassungen werden folglich als Medizinprodukte akzeptiert.

Des Weiteren wurde eine Anpassung der Berufsbezeichnungen vorgenommen. Die Bezeichnung „Optiker” wurde durch die Berufsbezeichnung „Optometristin” bzw. „Optometrist” ersetzt.

Diese Positionen sind nicht mit der neuen MiGeL Nummer für das Myopie Management anwendbar.

Die Änderungen sind in Rot hervorgehoben:

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