25.01.01.00.1 Brillen/Kontaktlinsen
Die augenärztliche Rezeptpflicht für den Beitrag von 180,67 Schweizer Franken an Brillen oder Kontaktlinsen besteht jährlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Berufsbezeichnungen wurde in dieser MiGeL Nummer angepasst – die Rede ist nun konsequent von Optometristinnen und Optometristen (anstatt «Optiker», wie bis anhin)
Diese ist nicht kombinierbar mit der neuen MiGeL Nummer für das Myopie Management 25.02.04.00.1
Laut SBAO konnte die Projektgruppe ihre Forderung, die jährliche augenärztliche Rezeptpflicht für den Beitrag von CHF 180.67 an Brillen oder Kontaktlinsen (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) abzuschaffen, nicht durchsetzen.