Ab dem 1. Juli 2024 gilt die neue Mittel- und Gegenständeliste der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Neu ist das Myopie Management mit in der Liste enthalten. Diese bedeutende Neuerung ermöglicht es, Myopie in der Grundversicherung abzudecken. Jährlich übernehmen die Krankenkassen bis zu CHF 850 für die Myopie-Kontrolle bis zum 21. Lebensjahr. Die Vergütung unterliegt bestimmten Limitationen, wie der Verordnung durch Fachärzt:innen für Ophthalmologie mit Angabe der axialen Augenlänge, Progressionsnachweis und Höhe der (zu erwartender) Myopie.
Weitere Verbesserungen durch die Revision der MiGeL umfassen die Beitragsberechtigung von Brillen bei Keratokonus, Hornhauterkrankungen oder Iris-Defekten (anstatt nur Kontaktlinsen), die Akzeptanz von Brillenfassungen als Medizinprodukte und die konsequente Verwendung der Berufsbezeichnung “Optometristinnen und Optometristen”.
Die jährliche augenärztliche Rezeptpflicht für den Beitrag an Brillen oder Kontaktlinsen bis zum 18. Lebensjahr wurde jedoch nicht abgeschafft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.
Angepasste Information von SBAO.ch (23.6.2024) https://sbao.ch/de/news-die-myopie-kontrolle-ist-ab-1-juli-2024-in-der-migel/