Medienmitteilung der Optik Schweiz vom 24. Januar 2020
Neues Gesundheitsberufegesetz ab 1.2.2020
Gesundheitsberuf Optometrist/in BSc
Mit der Einführung der Optometrie – 2007 als Studiengang an der Fachhochschule, ab Februar 2020 als Gesundheitsberuf nach dem neuen Gesundheitsberufegesetz GesBG – gehört die Schweiz auch in Zukunft zu den führenden Nationen im Bereich der augenoptischen Versorgung. Optometristinnen und Optometristen nach GesBG sind Fachleute für Sehkorrekturen und Kontaktlinsen, vor allem aber auch kompetente Erstansprechpartner bei allen Fragen und Problemen bezüglich des visuellen Systems. Damit tragen sie zu einer Verbesserung der Gesundheitsvorsorge, aber auch zur Dämpfung der Gesundheitskosten bei.
Prävention bei jedem „Sehtest“
Ein optimales Sehvermögen in jedem Lebensalter ist ein zentraler Aspekt der heutigen Lebensqualität. Ob Schule, Arbeit, Sport, Hobby, Freizeit oder Alltagsarbeit: In jedem Lebensbereich sind die Augen voll gefordert. Wegen einer angeborenen Fehlsichtigkeit oder wegen natürlicher altersbedingter Schwierigkeiten mit dem Sehen in die Nähe (sog. Alterssichtigkeit) tragen gut drei Viertel der Bevölkerung hierzulande Brillen oder Kontaktlinsen.
Gemäss dem World Council of Optometry WCO sind rund 5% der Sehprobleme, die Menschen in der Regel zu einem Optiker führen, durch eine krankhafte Entwicklung bedingt. Besonders im zunehmenden Alter können Sehprobleme auch Anzeichen einer beginnenden oder bestehenden Krankheit sein. Im schlimmsten Fall kann eine neu angepasste Brille das Symptom kurzfristig lindern, sodass sich die Krankheit unerkannt weiterentwickelt. Neben den Erkrankungen des Auges selbst – wie zum Beispiel Netzhautablösung, Katarakt (grauer Star), Glaukom (grüner Star), Entzündung verschiedener Augensegmente, Makuladegeneration oder Veränderungen der Hornhaut (z.B. Keratokonus) – gibt es auch Allgemeinerkrankungen wie z.B. Diabetes, die sich am Auge manifestieren bzw. diagnostizieren lassen. Durch die systematische Prüfung bei optometrischen Kontrollen wird die Früherkennung und zielführende Behandlung krankhafter Entwicklungen verbessert.
Optometrie ist der weltweit verwendete Begriff für die Augenoptik, die sich mit der Beurteilung des visuellen Systems und der Korrektur von Sehfehlern befasst. Fehlsichtigkeit ist mehrheitlich angeboren oder altersbedingt und gilt nicht als eine Krankheit. Im Unterschied dazu befasst sich die Augenheilkunde (Ophthalmologie) mit der Heilung von Krankheiten. Die Optometristin/der Optometrist ist die zentrale Beratungsperson in allen Belangen des Sehens und Erstansprechpartner/in bei entsprechenden Problemen – vorbehältlich Verletzungen und medizinische Notfälle.
Optometristinnen und Optometristen sind dazu ausgebildet, Abweichungen von der physiologischen Norm zu erkennen, sodass Probandinnen bei Verdacht einer weiteren Abklärung, zum Beispiel bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin, zugeführt werden können. Ihre Ausbildung wie auch ihre Kompetenzen werden vom Gesundheitsberufegesetz GesBG bestimmt und entsprechen den führenden internationalen und europäischen Standards.
Optimierte Gesundheitsvorsorge ohne steigende Kosten
Sinn und Ziel der Optometrie nach GesBG ist mittel- und langfristig eine optimierte flächendeckende Gesundheitsvorsorge ohne steigende Kosten. Durch eine systematische und bedarfsgerechte Abklärung bei jeder Korrektionsbestimmung und Kontaktlinsenanpassung werden Anzeichen möglicher krankhafter Entwicklungen frühzeitig erkannt und falls notwendig eine weitere medizinische Abklärung eingeleitet. Die medizinischen Fachstellen wiederum werden von Routineuntersuchungen sowie Bagatellfällen entlastet.
Die sieben Gesundheitsberufe nach GesBG sind keine medizinischen Berufe und generieren damit auch keine Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz KVG. Sie sollen einerseits die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verbessern, gleichzeitig aber auch eine Dämpfung der Gesundheitskosten-Entwicklung bewirken. Am Beispiel der Optometrie bedeutet dies eine verbesserte flächendeckende Vorsorge und eine Optimierung der augenärztlichen Zuweisungen und Zusammenarbeit.
Neuer Standard für Berufsausübungsbewilligungen
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe wird die Optometrie nach GesBG zum landesweiten Standard für die Versorgung der Bevölkerung mit Sehhilfen. Eine Berufsausübungsbewilligung für die Bestimmung von Sehkorrekturen, für die Anpassung von Kontaktlinsen sowie für weiterführende Funktionstests und Vorsorgeuntersuche des visuellen Systems erhält künftig nur, wer den Bachelor of Science in Optometrie der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung vorweisen kann. Bestehende diplomierte Augenoptiker/innen, die ihre höhere Fachausbildung vor Einführung des Fachhochschulstudiengangs Optometrie 2007 abgeschlossen haben, bleiben nach Inkrafttreten des GesBG uneingeschränkt tätig.
Zurzeit sind die Optometrist/innen BSc noch eine Minderheit unter den bestehenden Augenoptiker/innen mit höherer Fachausbildung. Auf lange Sicht sollen sie die «altrechtlichen» Berufsleute sukzessive ersetzen. Seit 2011 verlassen pro Jahr rund 35 Optometrist/innen BSc die Fachhochschule in Olten. Nach Inkrafttreten des GesBG wird die Zahl der Studentinnen und Studenten mit grosser Wahrscheinlichkeit steigen.
Von der Höheren Fachprüfung zum Bachelor of Science
Um den Titel «eidg. dipl. Augenoptiker/in» zu erhalten, musste früher eine Höhere Fachprüfung (HFP) abgeschlossen werden. Zur Vorbereitung auf diese anspruchsvolle Prüfung konnte die Schweizerische Höhere Fachschule SHFA besucht werden, die ein halbes Jahr Vorbereitungskurs sowie ein zweijähriges Vollzeitprogramm umfasste. Im Zuge der Leonardo-Bildungsreform vor über 20 Jahren passte sich auch die Augenoptik dem europaweiten System an. Das Reglement zur Höheren Fachprüfung in Augenoptik wurde aufgehoben und die SHFA stillgelegt. Mit Defizitgarantie des damaligen Schweizer Optikverbandes (seit 2017 OPTIKSCHWEIZ) und der Stiftung OPTIKSCHWEIZ nahm das Institut für Optometrie an der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW 2007 den Betrieb auf. Der Bachelor of Science-Studiengang Optometrie umfasst drei Vollzeitjahre. Zulassungsvoraussetzung ist eine abgeschlossene berufliche Grundbildung als Augenoptiker/in EFZ sowie die Berufsmaturität bzw. gymnasiale Maturität und ein einjähriges, strukturiertes Berufspraktikum.