E-Mail von der OPTIK-SCHWEIZ
Das BAG hat heute neue Empfehlungen auch für die Arbeitswelt veröffentlicht. Arbeitgeber sind mitverantwortlich, dass alle Personen im Betrieb die nötigen Massnahmen kennen und umsetzen!
Gemäss den bundesrätlichen Anordnungen vom Nachmittag, 13. März 2020 ist der Präsenzunterricht in allen Schulen vorerst bis mindestens 4. April verboten, was auch unsere Kurszentren betrifft: Die Überbetrieblichen Kurse sind bis auf weiteres sistiert. Wie die weitere Kursplanung läuft, wird noch abgeklärt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Kurzarbeitsentschädigungen (siehe SECO-Info) sind in Härtefällen möglich, sofern ein kausaler Zusammenhang mit dem Coronavirus nachgewiesen werden kann. Dass Anträgen aus dem augenoptischen Detailhandel stattgegeben wird, ist derzeit jedoch kaum zu erwarten.
Neues Coronavirus: BAG-Empfehlungen für die Arbeitswelt vom 13.3.2020
Besonders gefährdet sind Personen ab 65 und/oder mit einer dieser Vorerkrankungen:
- Bluthochdruck
- Chronische Atemwegserkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krebs
Schutzmassnahmen für alle
- Befolgen Sie die Empfehlungen www.bag-coronavirus.ch.
- Persönliche Hygienemassnahmen, wie regelmässiges Händewaschen, sollen für alle möglich sein. Am Arbeitsplatz sollte es entsprechende Einrichtungen geben.
- Infoplakate zum Ausdrucken/Aufhängen: Deutsch ¦ Französisch ¦ Italienisch
- Falls im Betrieb möglich, sollen Mitarbeitende gegenseitig Abstand halten können, beispielsweise durch räumliche Anpassungen, Telearbeit/Home Office, Office-Splitting (ein Teil der Mitarbeitenden arbeitet im Büro, einer an einem anderen Ort, zum Beispiel im Home Office) etc.
- Gesunde Menschen sollen keine Hygienemasken tragen (chirurgische Masken, OP-Masken). Sie schützen nicht effektiv vor einer Ansteckung mit Viren der Atemwege. Ausgenommen von dieser Empfehlung sind Arbeiten, bei denen die Mitarbeitende aus anderen Gründen eine Maske tragen müssen
- Besonders gefährdete Angestellte, die am Arbeitsplatz einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, sollten im Betrieb Abstand halten können. Ist dies oder eine andere zeitlich begrenzte Beschäftigung nicht möglich, sollen Arbeitgebende für diese Personen das Fernbleiben vom Arbeitsplatz in Betracht ziehen.
Weitere Empfehlungen für die Arbeitswelt
- Arbeitnehmende dürfen weiterhin nicht systematisch über ihren Gesundheitszustand befragt werden.
- Beim Arztzeugnis sollen die Arbeitgebenden kulant sein und es frühestens ab dem fünften Tag einfordern. So werden Gesundheitseinrichtungen nicht zusätzlich belastet.
- Arbeitgebende müssen ihre Mitarbeitenden über persönliche und arbeitsplatzbezogene Schutzmassnahmen informieren. Sie müssen diese jeweils den aktuellen BAG-Empfehlungen anpassen.
- Arbeitgebende sollen ihre Mitarbeitenden darauf hinweisen, möglichst nicht zu Stosszeiten im ÖV zu reisen.
- Arbeitgebende sollen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so flexibel wie möglich gestalten, damit sie Stosszeiten vermeiden können.
- Arbeitgebende sollen ihr Betriebskontinuitätsmanagement (Business Continuity Management, BCM) jetzt aktivieren. Als Grundlage steht das Handbuch für die betriebliche Vorbereitung (Pandemieplan) und die FAQ des SECO zur Verfügung.
Zu Beachten ist weiter das bereits publizierte Merkblatt des Schweizerischen Gewerbeverbandes:
Rechtlicher Umgang mit möglichen Folgen des Coronavirus
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