Schutzkonzept der OPTIK SCHWEIZ

„Betrieb unter strikten Sicherheitsvorkehrungen“

Kommentar von Gregor Maranta, Zentralpräsident OPTIKSCHWEIZ

Gestern hat der Bundesrat die schrittweise Lockerung der „ausserordentlichen Lage“ vorgestellt.

Ab dem 27. April dürfen Baumärkte und Gartencenter, aber auch Coiffeur-, Kosmetik- und Massagesalons wieder Kunden empfangen – vorausgesetzt, sie können ein Covid-19-Sicherheitskonzept vorlegen.

Für die Augenoptikbranche bedeutet diese Lockerung den Schritt vom reinen „Notbetrieb“ zum „Betrieb unter strikten Sicherheitsvorkehrungen“.

OPTIKSCHWEIZ hat ein Covid-19 Schutzkonzept für den Betrieb von Augenoptikfachgeschäften (siehe Anhang) erstellt und empfiehlt allen Mitgliedern dringend, die beschriebenen Massnahmen per 27. April 2020 umzusetzen.

Für Schutzprodukte (Auswahl von Angeboten) sei auf das OPTIKSCHWEIZ Extranet / Coronavirus oder den letzten Beitrag hier verwiesen.

Covid-19: Schutzkonzept für Augenoptikbetriebe

im Rahmen der «ausserordentlichen Lage», gem. Art. 6a der Covid-19-Verordnung 2 vom 16.4.2020, ergänzend zu bestehenden Weisungen und Empfehlungen bezüglich der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie vorbehältlich weiterer bundesrätlicher Richtlinien (Stand 17. April 2020).

Generell

  • Bestimmen eines Hygiene-Verantwortlichen (Kernaufgaben: Sicherstellung Schutz- und Reinigungs produkte, Instruktion des Teams und Kontrolle der Einhaltung der Massnahmen).
  • Händereinigung vor und nach jedem Kundenkontakt: Gründliches Waschen mit Wasser und Seife, alternative Reinigung mit einem alkoholbasierten Desinfektionsmittel. Diese Möglichkeit muss v.a. auch für Kunden bereitgestellt werden.
  • 1 Person maximal pro 10m2 Verkaufsfläche (inkl. Personal).
  • 2 Meter Abstand zwischen Beratungsplätzen. Wo die räumlichen Distanzvorgaben nicht eingehalten werden können, haben Kunden wie Personal Schutzmasken zu tragen.
  • Anamnese/Terminvereinbarungen: Verschiebung bei Personen mit Symptomen/aus Risikogruppen.
  • Verhaltenshinweise an die Kundschaft (BAG-Plakate, ggf. Distanzlinien am Boden).
  • Neben den öffentlich zugänglichen Ladenräumen sind auch die restlichen Geschäftsbereiche (Atelier, Aufenthaltsraum, Büro, Lager) regelmässig zu desinfizieren (v.a. Griffflächen, Türklinken, Lift-knöpfe/Lichtschalter etc.) – je nach Frequenz und Anzahl der Benutzer.

Beratung/Verkauf

  • Keine Selbstwahl von Brillenfassungen Info z.B.: «Liebe Kundinnen und Kunden, bitte nehmen Sie keine Brillenfassungen selbst aus den Gestellen. Wir legen Ihnen die gewünschten Modelle gerne hygienisch einwandfrei vor.»)
  • Fassungen werden nach jedem Kunden- und Mitarbeiterkontakt desinfiziert.
  • Schutzvorrichtungen (Plexiglasscheiben) für Beratungsplätze und Kassenbereich/Empfangsdesk oder 2 Meter Abstand zwischen Personen). Wo dies nicht möglich ist, haben Kunden und Personal Schutzmasken zu tragen!
  • Sämtliche Flächen (inkl. Spiegel, EC-Gerät u.a.) sind nach jedem Kundenbesuch zu desinfizieren.

Optometrische Tätigkeiten

  • Persönliche Schutzausrüstung: Augenschutz, Nasen-Mund-Schutz sowie (bei Kontaktlinsen-Anpassungen) wasserfeste Handschuhe mit langen, eng anliegenden Stulpen.
  • Wichtig: Während Korrektionsbestimmung/KL-Anpassung eigenes Gesicht nie berühren!
  • Umgehende Desinfektion von Ausrüstung und Geräten nach jedem Kundenbesuch (Messbrillen und -gläser, Kinn- und Stirnstützen von Apparaten usw.). Mit Wasser und Reinigungsmitteln sowie Desinfektionsmitteln auf Krankenhausniveau.
  • Betreffend KL-Anpassungen siehe auch die entsprechende Euromcontact-Flashcard (euromcontact.org)
  • Kontaktlinsenkunden sind verstärkt auf hygienische Aspekte im täglichen Umgang mit KL hinzuweisen.

Quelle: OPTIKSCHWEIZ

Image by Klaus Hausmann from Pixabay 

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