Kommentar von Gregor Maranta, Zentralpräsident OPTIKSCHWEIZ
Wichtigste Entscheidungen des Bundesrates vom 16. April 2020
- Erste Lockerungen: Coiffeur, Gartencenter u.a. ausgewählte Geschäfte öffnen ab 27.4.2020; ein vorliegendes Schutzkonzept ist erforderlich!
- Schulen und Geschäfte/Märkte sollen ab 11.5.2020 wieder öffnen (Entscheid 29.4.2020)
- Ausweitung des Erwerbsersatz-Anspruchs auch für Selbständige
- PDF Schutzprodukte
Der Bundesrat hat heute die schrittweise Lockerung der „ausserordentlichen Lage“ vorgestellt. Ab dem 27. April wird die Bevölkerung vermehrt wieder als Kundschaft unterwegs sein:
Baumärkte und Gartencenter öffnen;
die Sortimentseinschränkungen bei Migros, Coop & Co werden aufgehoben
und auch die Coiffeure, Kosmetiker und Masseure dürfen wieder Leute empfangen – vorausgesetzt, sie können ein Covid-19-Sicherheitskonzept vorlegen.
Wie dieses beschaffen sein muss, sollen die Branchen mit dem Bundesamt für Wirtschaft Seco abstimmen.
Für die Augenoptikbranche gilt es daher, sich auf Ende Monat wieder vom reinen „Notbetrieb“ auf einen eingeschränkten „Courant normal“ einzustellen – mit Schutzvorkehrungen sowie gegebenenfalls auch weiterhin unter eingeschränkten Ladenöffnungszeiten.
Ein regulärer Betrieb ist ab dem 11. Mai wieder vorgesehen.
Welches „Covid-19 Schutzkonzept“ ein Augenoptikgeschäft einrichten und befolgen (und bei allfälligen Kontrollen auch nachweisen) muss, werden wir dieser Tage im Austausch mit anderen Branchen und augenoptischen Fachorganisationen erarbeiten.
Ausweitung des Erwerbsersatz-Anspruchs
Der Bundesrat weitet den Corona-Erwerbsersatz auf Selbständigerwerbende aus, die nicht direkt von Betriebsschliessungen betroffen sind. Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt.
Die Entschädigung ist, wie die bereits bestehende Corona-Erwerbsausfallentschädigung, auf 196 Franken pro Tag, also auf 5’880 Franken pro Monat begrenzt.
Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem 1. Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17.3.2020, und endet nach zwei Monaten, spätestens aber mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie.
Die Ausgleichskassen können unrechtmässig bezogene Leistungen zurückfordern.
Qualifikationsverfahren QV 2020
Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner auf eine schweizweit abgestimmte Lösung geeinigt, um den diesjährigen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern ihren Berufsabschluss zu ermöglichen.
Die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten ist oberstes Gebot.
Die schulischen Prüfungen (schriftliche und mündliche) in den Berufskenntnissen und der Allgemeinbildung finden nicht statt, hier zählen die Erfahrungsnoten.
Für den Qualifikationsbereich praktische Arbeit (Verkauf) erfolgt anstelle einer Prüfung eine Qualifizierung durch den Ausbildungsbetrieb sowie auf Basis der überbetrieblichen Kurse (Ük-Noten).
Für alle Repetenten: Für den Qualifikationsbereich Berufskenntnisse (BK) wird zum Generieren der Note ein Fachgespräch durchgeführt. Inhalt und Länge sind noch in Abklärung.
Ob bzw. wann die Teilprüfung durchgeführt wird, ist noch in Abklärung und wird umgehend kommuniziert.
Schutzprodukte
Die Geschäftsstelle OPTIKSCHWEIZ hat bei Herstellern und Lieferanten recherchiert und Angebote für Schutzmasken, Gesichtsschutzschilde und anderes gefunden (ohne Gewähr!). Produktübersichten und Bezugsquellen finden Sie im beiliegenden PDF. Im Internet finden sich mittlerweile auch viele weitere Anbieter.
Freundliche Grüsse
Gregor Maranta, Zentralpräsident OPTIKSCHWEIZ
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