Kommentar von Gregor Maranta, Zentralpräsident OPTIKSCHWEIZ
Seit heute Morgen sollte zumindest Liquidität kein Problem mehr sein. Betreffend der unbürokratisch schnell erhältlichen, zins- und gebührenfreien Covid-19 Überbrückungskredite – zu beantragen unter covid19-easygov.swiss – haben unsere Rechtsberater eine lesenswerte Information zusammengestellt.
Während im Geschäft aktive Inhaber- oder Teilhaber/innen von AGs oder GmbHs dank der Verordnung vom 20.3.2020 ebenfalls Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigungen haben, ist die Situation bei Einzelfirmen nicht unumstritten.
Für uns als Verband ist die Rechtslage klar: aufgrund der behördlichen Einschränkungen der betrieblichen Tätigkeit besteht auch hier ein Anspruch (auf Taggelder). Wir deponieren unsere Ansicht beim zuständigen Bundesamt für Sozialversicherungen und halten Sie auf dem Laufenden.
In jedem Fall empfiehlt es sich, entsprechende Anträge bereits bei der jeweiligen AHV-Ausgleichskasse zu stellen. Hierbei ist allerdings auf den verbleibenden Notbetrieb aufmerksam zu machen. Für Angestellte kann in jedem Fall Kurzarbeit beantragt werden. Wo man sich melden und was man vorab beachten muss, ist im Extranet für Sie zusammengefasst.
Für Berufsbildner/innen hat das SBFI neu eine eigene Infopage eingerichtet, die aktuell über wichtige Themen informiert, so auch bezüglich Kurzarbeitszeitentschädigungen für Lernende.
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