Back to „Normal“?

Kommentar von Gregor Maranta, Zentralpräsident OPTIKSCHWEIZ

Der Bundesrat will ab dem 11. Mai 2020 nicht nur alle Geschäfte, sondern auch Restaurationsbetriebe mit Auflagen wieder öffnen lassen.

Die generelle Zweimeter-Distanz sowie allgemeinen Hygieneregeln werden weiterhin Gültigkeit haben; ebenso die Schutzkonzepte im Geschäftsbereich.
Bis dahin wird es weiterhin wohl nur zäh vorangehen, was uns dafür etwas Zeit gibt, den ungewohnten Betrieb unter Covid-19-Schutzmassnahmen sicherzustellen.

Diese richtig und nachvollziehbar umzusetzen ist wichtig – schon heute gibt es Meldungen von kantonalen Kontrolleur-Besuchen!

Ergänzend zum bestehenden „Covid-19 Schutzkonzept für Augenoptikbetriebe“ und den SECO-Vorlagen für einzelne Betriebe (siehe OPTIKSCHWEIZ-Extranet) möchten wir zu zwei Aspekten informieren, zu denen uns viele Mitglieder angefragt haben:

Reinigen von Probebrillen

Nach Prüfung der Möglichkeiten empfehlen wir, Probebrillen jeweils vor und nach der Übergabe an die Kunden mit einem tensidhaltigen Einwegfeuchttuch abzuwischen. Gemäss Studien werden so 95% der Mikroorganismen eliminiert. Damit wird die Messlatte für eine Kontamination sehr hoch gesetzt – sterilisieren können wir unsere Produkte nicht!Diese Information basiert nicht zuletzt auf Studien unter der Leitung von Dr. Markus Egert, Fachhochschule Furtwangen DESite-specific molecular analysis of the bacteriota on worn spectacles (2020)

https://www.nature.com/articles/s41598-020-62186-6

A view to a kill? – Ambient bacterial load of frames and lenses of spectacles and evaluation of different cleaning methods (2018)

https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0207238

Non Contact Tonometrie

Aufgrund des aktuellen Wissenstandes ist auf Non-Contact-Tonometrie vorerst zu verzichten – aufgrund des Risikos, dass Aerosole und Spritzer durch den Luftstoss übertragen werden können. Der ZVA und der VDCO haben ähnliche Empfehlungen erlassen. Bei auffälligen Befunden sind andere geeignete Massnahmen vorzunehmen, um glaukomatöse Veränderungen zu erkennen. Dazu gehören die Beurteilung der Papille und allenfalls die Perimetrie.

Je nach Situation sind Betroffene aufzufordern, zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu kommen, oder direkt einer medizinischen Abklärung zuzuführen.

Weitere Informationen von heute

Kurzarbeitsentschädigungen ab dem 11. Mai sind klar geregelt. Parmelin sagt, dass wenn man wieder arbeiten könne, diese nicht mehr gelte. Wenn man nur einen Teil der Belegschaft wieder einsetzen könne, gelte für die restliche Belegschaft weiter Kurzarbeit.

Die Unternehmen dürfen wieder öffnen, wenn sie ein Schutzkonzept haben.
Das BAG und das Seco habe Grundlagen für solche Konzepte erarbeitet. Sie sind im Internet zu finden. Die Kantone und der Bund würden nicht jedes einzelne Konzept verabschieden, doch es gebe eine Überwachungsfunktion der Kantone. Man setze auf Eigenverantwortung.

Homeoffice soll da weiter genutzt werden wo es umsetzbar ist

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Rückkehr zur Normalisierung: https://www.sgv-usam.ch/news-medien/medienmitteilungen/sgv-begruesst-die-rueckkehr-zur-normalisierung

Image by Gerd Altmann from Pixabay

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