Kommentar von Gregor Maranta, Zentralpräsident OPTIKSCHWEIZ
Optikergeschäfte dürfen grundsätzlich offen bleiben, da Anbieter von Medizinprodukten von der weitreichenden Schliessung der Ladengeschäfte ausgenommen sind.
Folgendes ist zu beachten:
- Es geht in der ganzen Schweiz um das Minimieren der sozialen Kontakte;
- Senioren und Kranke sind besonders gefährdet;
- Uneinsichtige „mutige“ Senioren sind nicht ohne Weiteres wunschgemäss zu bedienen, denn diese sind wiederum nicht nur für sich selbst verantwortlich;
- Ein Notfallbetrieb ist sicherzustellen. Sehhilfen sind ein essentielles Gut;
- Wir halten es für angemessen, die Bedienung aufs Nötigste zu reduzieren. Optikergeschäfte sind nicht geöffnet um dort weiterhin „shoppen“ zu können, sondern um die Versorgung mit Medizinprodukten sicherzustellen.
Weitere Klärungen / Spezifizierungen / Verschärfungen sind in den kommenden Tagen möglich.
Zudem: Arbeitnehmerinnen über 65 Jahren oder ansonsten gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit von zuhause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen ihre besondere Gefährdung durch eine persönliche Erklärung geltend. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen (Art. 10c der Verordnung).
Allen in diesen schwierigen Zeiten gute Gesundheit und viel Zuversicht.