Update Covid-19

Kommentar von Gregor Maranta, Zentralpräsident OPTIKSCHWEIZ

OPTIKSCHWEIZ empfiehlt allen Mitgliedern dringend, die Weisungen und Empfehlungen des Bundesrates ernst zu nehmen und in ihrem Sinne umzusetzen.

Gemäss der Verordnung vom 16.3.2020 sowîe ihren Erläuterungen (siehe Dokumentation im Extranet) sollen Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach eidgenössischem oder kantonalem Recht wie u.a. Optometristin oder Optometrist ihren Betrieb weiterführen.

Dies ist ein Auftrag, die wichtige Grundversorgung mit Sehhilfen sicherzustellen und kein Freibrief für „Shopping-Aktivitäten“, auch wenn dies angesichts (noch) gut besuchter Einkaufszentren vielleicht irritieren mag. Wir kommen unseren Kunden nahe, was uns gegenüber uns selbst, unseren Familien und Mitarbeitenden eine hohe Verantwortung auferlegt.

Wie bereits kommuniziert, empfehlen wir einen reduzierten Geschäftsbetrieb. Grundsätzlich sollten Kunden nur in Notfällen bedient werden. Distanz ist zu wahren und Kontakt nach Möglichkeit zu meiden. Kontaktlinsenanpassungen und Refraktionen sind auf das Nötigste zu reduzieren und Brillengläser sofern möglich aufgrund der letzten Korrektur neu anzufertigen. Ein Problem können renitente Kunden darstellen, die ohne objektiv triftigen Grund eine Bedienung einfordern. Sie haben das Recht, diese zu verweigern. In letzter Konsequenz kann es sinnvoll sein, offiziell auf „Notbetrieb“ umzuschalten, die Türe geschlossen zu halten und Kunden erst nach telefonischer Voranmeldung zu empfangen. Bei diesem Telefonat kann bereits eine erste Triage vorgenommen werden (Coronavirus-Risiko, Grund des Problems, Alter, Auskunft zum allgemeinen Gesundheitszustand etc.).

Alle in der Branche sind nochmals aufgerufen, die Lage ernst zu nehmen und mit Umsicht vorzugehen – als Vorbeugung gegen das Coronavirus sowie gegen noch schärfere gesetzliche Vorschriften.

Für die allgemeinen Hygiene und Schutzmassnahmen verweisen wir auf das BAG. Sämtliche wichtigen Dokumente und Links finden Sie im OPTIKSCHWEIZ-Extranet

Wir halten ein waches Auge auf die wirtschaftliche Seite, aktuell vor allem auf die Entwicklung bei möglichen Entschädigungszahlungen auf für Einzelfirmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Die aktuelle Situation wirkt sich auch stark auf die Berufsbildung aus und führt insbesondere zu zahlreichen Vollzugsfragen. Ziel ist es, allen Lernenden der beruflichen Grundbildung im Sommer 2020 einen Abschluss zu ermöglichen. In Branchen, in denen die Arbeit aufrechterhalten wird, sind Lehrbetriebe verpflichtet, die Schutzmassnahmen gemäss BAG insbesondere auch für Lernende zu gewährleisten. Sind sie dazu nicht im Stande, sind die Lernenden nach Hause zu schicken bzw. je nach Möglichkeit mit Lernaufträgen ausserhalb des Lehrbetriebs zu beschäftigen. Lernende müssen am Schultag zuhause oder allenfalls an einem geeigneten Arbeitsplatz im Lehrbetrieb lernen.Berufsbildungsverantwortliche beachten bitte den beiliegenden „Aufruf der Bildungsverbundspartner“Soweit unsere aktuelle Information zum Thema.

Wir melden uns bei wichtigen Entwicklungen umgehend. Bis dahin viel Kraft in dieser schwierigen Zeit!

Image by mattthewafflecat from Pixabay

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