Kommentar von Gregor Maranta, Zentralpräsident OPTIKSCHWEIZ
Die Coronakrise ist noch nicht ausgestanden.
Zur Verhinderung einer drohenden zweiten Welle gilt ab Montag, 6. Juli 2020 schweizweit die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
Dies ist nicht nur eine sinnvolle Massnahme, sondern auch ein deutliches Zeichen an die Öffentlichkeit, die Epidemie weiterhin ernst zu nehmen.
Um die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen abzudämpfen, hat der Bundesrat zudem die Entschädigung für die Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate erweitert (Karenzfrist 1 Tag).
Auch die Erwerbsausfallentschädigung für direkt oder indirekt von der Coronakrise betroffene Selbständigerwerbende wurden bis Mitte September verlängert.
Bewegung kommt auch ins Thema Geschäftsmieten.
Der Bundesrat hat am 1. Juli eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit sollen Mieterinnen und Mieter 40 Prozent bezahlen, Vermieterinnen und Vermieter 60 Prozent des Mietzinses tragen. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. August 2020.
Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Empfehlungen gemäss Covid-19 Schutzkonzept für Augenoptikbetriebe haben weiterhin Gültigkeit. Je konsequenter sich alle an die bekannten Massnahmen halten, desto eher lassen sich erneute Einschränkungen des öffentlichen und gewerblichen Lebens verhindern. Gehen wir daher in unseren Geschäften mit gutem Beispiel voran!
Freundliche Grüsse
Gregor Maranta, Zentralpräsident OPTIKSCHWEIZ
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